Wie gründet man einen Cannabis Social Club?
Zu Beginn scheint es sehr kompliziert und zeitaufwendig zu sein, seinen eigenen Cannabis Social Club zu
gründen. Aber lass dich nicht davon abschrecken.
Hier findest du die wichtigsten Punkte um einen Cannabis Social Club zu gründen:
1. Finde Gleichgesinnte:
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Alles beginnt mit der Idee einer einzelnen Person, welche sich mit dem Thema Cannabis beschäftigt. Nun geht es darum, Menschen zu finden, die die gleichen Interessen haben wie du. Um in Deutschland einen eingetragenen Verein (e.V.) gründen zu können, benötigt man mindestens 7 Gründungsmitglieder.
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Diese müssen bei einem Cannabis Social Club mindestens 18 Jahre alt sein.
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Diese 7 Menschen müssen mit ihrem Namen in den Vereinsdokumenten aufgeführt werden.
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Es ist nicht zwingend erforderlich, dass diese Personen deutsche Staatsbürger sind.
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Es empfiehlt sich jedoch, dass mindestens eines dieser Gründungsmitglieder die deutsche Staatsbürgerschaft hat und auch der Verein eine deutsche Postanschrift besitzt.
2. Durchführung der Gründungsversammlung:
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Angabe über Ort und Tag der Versammlung
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Dokumentation des Versammlungsleiter und des Protokollführers
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alle gefassten Beschlüsse
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die Satzung muss besprochen, darüber entschieden und einstimmig beschlossen werden
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Wahl des Vorstandes (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort und Funktion des jeweiligen Mitgliedes des Vorstandes muss dokumentiert werden. Ebenso muss das Stimmverhältnis und auch die Annahme der Wahl protokolliert werden.)
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Alle Personen, welche laut Satzung das Protokoll unterzeichnen müssen, tätigen ihre Unterschrift
2.1 Beispiel für ein Gründungsprotokoll:
Sämtliche anwesende Mitglieder werden per Vor- und
Nachname dokumentiert. Ebenso werden der Versammlungsort und der Versammlungstag notiert.
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Aufführung der Tagesordnung:
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Was versteht man unter einem Cannabis Social Club?
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Überlegung über die Gründung eines Cannabis Social Club?
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Besprechung/ Diskussion der Satzung
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Abstimmung über die Satzung
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Vorstandswahl
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Überlegung der ersten Aktivitäten des Vereins
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Dokumentation:
Zu den Punkten 1-3 und 6 genügt es, wenn der Gesprächsverlauf stichpunktartig festgehalten wird.
Hierbei ist es ratsam, Gedanken, Sorgen und Wünsche der Teilnehmer zu notieren.
Beispielsweise:
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Martin informiert die anderen Teilnehmer über die Funktion eines Cannabis Social Club
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Bettina möchte, dass keine Abhängigkeit gefördert wird
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Sophia schlägt eine Weihnachtsfeier vor
Auch die Abstimmungen (Punkte 4 und 5) müssen selbstverständlich dokumentiert werden. Hier wird
die Frage und das Ergebnis nach folgendem Schema notiert.
Beispielsweise:
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Michael stellt folgenden Antrag:
– “Text des Antrags/Anliegen”;
– Ergebnis der Abstimmung (Anzahl der Ja-Stimmen, Anzahl der Nein-Stimmen,
Anzahl der Enthaltungen)
– Status des Antrags (angenommen oder abgelehnt)
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Für die Benennung des Vorstandes empfehlen wir
zu Beginn die Wahl von 3 Personen. Jede dieser Personen bekleidet dann ein Amt.
Diese sind:
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Der oder die Vorsitzende/r
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Der oder die Schatzmeister/in (Kassenwart)
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Der oder die Stellvertreter/in
Diese Personen vertreten die Interessen der Mitglieder des Cannabis Social Club und sind berechtigt,
Geldgeschäfte zu tätigen (Ein- und Ausgaben des Vereines).
3. Eintragung des Verein:
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Die Gemeinnützigkeit des Vereins kann beim Finanzamt beantragt werden. Dazu müssen das Gründungsprotokoll und vor allem die Satzung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Dieses prüft die Gemeinnützigkeit und empfiehlt gegebenenfalls noch Änderungen an der Satzung. Der Verein kann durch die Gemeinnützigkeit auch von Steuervergünstigungen profitieren. Die Gemeinnützigkeit wird alle 3 Jahre vom Finanzamt erneut geprüft. Eine einfache Buchführung ist zwingend erforderlich bei einem gemeinnützigen Verein.
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Der bereits gewählte Vorstand hat nun die Aufgabe einen Notar aufzusuchen, um den Verein in das Vereinsregister eintragen zu lassen.
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Hierzu muss jedes Mitglied des Vorstandes seinen Personalausweis mitbringen und persönlich bei dem Notartermin anwesend sein.
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Das Gründungsprotokoll muss dem Notar vorgelegt werden.
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Die Satzung muss dem Notar vorgelegt werden.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt wurden, beglaubigt der Notar die Gründung des Vereins und sendet die Unterlagen an das zuständige Amtsgericht weiter.
Nun prüft das Amtsgericht die Unterlagen (vor allem die Satzung, ob diese mit dem deutschen Vereinsrecht zu vereinbaren ist).
3. Nach circa 4 Wochen erhält der Verein einen beglaubigten Registerauszug aus dem Vereinsregister.
Dieser Registerauszug muss dem zuständigen Finanzamt vorgelegt werden.
4. Eröffnung eines Vereinskonto:
Nachdem alle erforderlichen Schritte gemacht wurden und der Verein erfolgreich in das Vereinsregister
aufgenommen wurde, folgt nun der letzte wichtige Schritt.
Jetzt kann der Vorstand zu der Bank seines Vertrauens gehen und ein Vereinskonto eröffnen. Hier werden
die Mitgliedsbeiträge eingezahlt und fällige Kosten (Miete, Strom usw.) überwiesen.
5. Glückwunsch:
Nun ist euer Cannabis Social Club offiziell gegründet und bei den wichtigsten Behörden und Ämtern
angemeldet.
Auf ein tolles Vereinsleben und viel Spaß bei eurem Vorhaben.